AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WTMO.DEUTSCHLAND GMBH (B2B)

1. Allgemeines

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Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Industriekunden und beziehen sich auf alle Vertrage, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Die WTMO Deutschland GmbH (nachstehend: WTMO) ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu andern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Auftrage werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich oder fest abgegeben sind. Der Vertrag wird für uns erst durch unsere schriftliche und automatisierte Auftragsbestätigung bindend. Unsere Prospektunterlagen dienen der Information. Darin enthaltene Angaben stellen keine Zusicherungen bestimmter Eigenschaften dar und sind unverbindlich. Angebote aufgrund einer Zustandsanalyse beziehen sich auf die in der Analyse beschriebenen Sachen und Ablaufe, wie sie am Tag der Besichtigung oder Darstellung vorlagen. Spätere Ablaufänderungen, die nicht erfasst und beschrieben wurden, werden gesondert behandelt. Die Lieferungen erfolgen von uns ausschließlich zu diesen Verkaufsbedingungen. Mit Annahme unserer Auftragsbestätigung erkennt der Kunde diese Bedingungen an, und zwar auch, soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in Widerspruch stehen. Wenn der Kunde unsere Bedingungen nicht anerkennen will, muss er unser Angebot ablehnen. Soweit von uns Software (Betriebssysteme oder ähnliche Programme) bezogen werden, ist Gegenstand dieses Vertrages das auf den Datenträger aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material. Sie werden im folgenden auch als Software bezeichnet.

2. Auftragserteilung

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Auftrage bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Mündliche Vereinbarungen sind – vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung – unwirksam.

3. Lieferung und Zahlung

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Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der WTMO sind im Bestellformular naher ausgewiesen. Alle unsere Preise sind als Nettopreise offeriert, zu welchen die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19% hinzugerechnet wird. Die Lieferung der Ware erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ab einem Auftragswert von 100,00 € zzgl. MwSt. frachtfrei. Unterhalb eines Nettowarenwertes von 100,00 € betragt der Lieferanteil 10,00 € zzgl. MwSt.. Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zugige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet. Bei Überschreitung des Zahlungsziels können wir ab Fälligkeit Zahlung von Verzugszinsen in Hohe der üblichen Bankzinsen, mindestens aber in Hohe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, verlangen. Ist als Zahlungsziel ein bestimmter Kalendertag vereinbart, kommt der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug, sonst ab dem Tage nach Zugang der Mahnung. In allen Fallen können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn eine von uns nach Fälligkeit gesetzte Zahlungsfrist von einer Woche nicht eingehalten wird. Durch unseren Rucktritt werden Schadensersatzanspruche (etwa wegen vergeblicher Aufwendungen, entgangenen Gewinns u.a.) nicht beeinträchtigt. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelchen vom Verkäufer nicht anerkannter Rechte des Käufers ist ebenso wie die Aufrechnung mit irgendwelchen Forderungen ausgeschlossen, es sei denn, der Käufer macht berechtigte Anspruche aus demselben Vertragsverhältnis geltend oder die Gegenforderung ist rechtskräftig oder unbestritten.

4. Lieferzeiten

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Bei Ware die am Lager ist (für Beförderungsprobleme haften wir nicht) kommt es innerhalb von 2 Tagen zum Versand. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung. Die jeweiligen geplanten Lieferzeiten, entnehmen Sie bitte aus unseren Onlineinformationen. Vereinbarte Liefer- und Leistungstermine gelten – soweit nicht gegenteiliges ausdrücklich vereinbart ist – nur als annähernde und sind für uns nicht verbindlich. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstande zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 3 Monate überschritten ist. Schadensersatzanspruche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rucktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Es sei denn, dass ein gesetzlicher Vertreter der WTMO vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

5. Rückgaberecht

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Wir garantieren für nicht benutzte und geöffnete Ware ein Rückgaberecht innerhalb von drei Tagen. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum). Die Rucksendung wird nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde. Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware und anlässlich von Sonderverkaufsaktionen. Von diesem Recht ausgeschlossen sind Softwareprodukte, DVD, CD-ROM, und Videos, die von Ihnen entsiegelt wurden.

6. Gefahrübergang

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Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch WTMO, oder einer durch diese beauftragte Stelle, auf den Käufer über.

7. Mängelgewährleistung

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7.1. Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 7.2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde bei Bestehen einer Herstellergarantie verpflichtet, vor unserer Inanspruchnahme die Durchsetzung der Ansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. Wir werden den Kunden hierbei unterstützen. Im Übrigen bleiben die Gewährleistungsansprüche des Kunden unberührt. 7.3. Wenn und soweit der Kunde hiernach nicht befriedigt ist, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ausgetauschte Waren oder Teile hiervon sind unser Eigentum und an uns herauszugeben. Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, oder ist diese dem Kunden nicht zumutbar, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Eventuelle Schadensersatzansprüche sind in Ziff. 8 geregelt. 7.4. Im Falle des Rücktritts hat sich der Kunde die bis zum Rücktritt gezogenen Gebrauchsvorteile anrechnen zu lassen. Der Gebrauchsvorteil für die Zeit bis zum Rücktritt wird anteilig auf der Grundlage des Kaufpreises und der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Ware errechnet, es sei denn die Nutzung war aufgrund des Mangels nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Gebrauchsvorteils bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag. 7.5. Wenn der Kunde wegen unserer nicht ordnungsgemäßen Leistung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf unser Verlangen innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. 7.6. Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/ Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen, uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen. 7.7. Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. In der Bearbeitung einer Mangelanzeige des Kunden durch uns ist kein Anerkenntnis des Mangels zu sehen. Die Bearbeitung einer Mangelanzeige führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. Dies gilt auch wenn wir auf Mangelanzeige des Kunden eine Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vornehmen. Eine Nachbesserung kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nachbesserung auslösenden Mangels und evtl. im Wege der Nachbesserung neu entstandene Mängel Einfluss haben. Soweit die Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist, bleiben die Rechte des Kunden gem. §§ 478, 479 BGB unberührt, vorausgesetzt der Kunde hat die ihm gem. § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten erfüllt.

8. Eigentumsvorbehalt

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Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung sämtlicher unserer Forderungen – gleich aus welchem Grund, insbesondere auch aus vorangegangen beiderseitigen Geschäften – unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Das Bestimmungsrecht, darüber, auf welche Teile der Gesamtverbindlichkeit Kontozahlungen des Käufers anzurechnen sind, steht uns zu. Wird die gelieferte Ware mit einer anderen beweglichen Sache derart verbunden, dass sie als wesentlicher Bestandteil einer neuen Sache anzusehen ist, so überträgt der Käufer uns schon jetzt quotenmäßiges Miteigentum an der neuen Sache. Der Käufer übt den Besitz an der neuen Sache für uns aus. Der Käufer kann unseren Liefergegenstand – sofern er sich nicht mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug befindet – in ordnungsmäßigem Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt gegen Bar- oder Wechselzahlung weiterveräußern. Solange sich die Vorbehaltsware beim Käufer befindet, hat dieser sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für uns zu verwahren.

9. Ergänzende Bestimmungen

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Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden den Vertrag alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchfuhren, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Für den Vertrag und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der Einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

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Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

11. Allgemeine Bestimmungen

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Bei Vertragen mit Kaufleuten, Handelsgesellschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlichen-rechtlichem Sondervermögen sowie im Fall, dass der Kunde, der nicht Verbraucher ist, seine allgemeinen Geschäftsbedingungen im Inland hat, wird der Gerichtsstand Augsburg vereinbart. Das deutsche Recht findet Anwendung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.

Stand: Mai 2022.

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