AGB
AEB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der WTMO Deutschland GmbH für B2B Kunden
1. Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Industriekunden und beziehen sich auf alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
Die WTMO Deutschland GmbH (nachstehend: WTMO) ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich oder fest abgegeben sind. Der Vertrag wird für uns erst durch unsere schriftliche und automatisierte Auftragsbestätigung bindend. Unsere Prospektunterlagen dienen der Information. Darin enthaltene Angaben stellen keine Zusicherungen bestimmter Eigenschaften dar und sind unverbindlich. Angebote aufgrund einer Zustandsanalyse beziehen sich auf die in der Analyse beschriebenen Sachen und Abläufe, wie sie am Tag der Besichtigung oder Darstellung vorlagen. Spätere Ablaufänderungen, die nicht erfasst und beschrieben wurden, werden gesondert behandelt.
Die Lieferungen erfolgen von uns ausschließlich zu diesen Verkaufsbedingungen. Mit Annahme unserer Auftragsbestätigung erkennt der Kunde diese Bedingungen an, und zwar auch, soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in Widerspruch stehen. Wenn der Kunde unsere Bedingungen nicht anerkennen will, muss er unser Angebot ablehnen. Soweit von uns Software (Betriebssysteme oder ähnliche Programme) bezogen werden, ist Gegenstand dieses Vertrages das auf den Datenträger aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material. Sie werden im folgenden auch als Software bezeichnet.

2. Auftragserteilung

Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Mündliche Vereinbarungen sind - vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung - unwirksam.

3. Lieferung und Zahlung

Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der WTMO sind im Bestellformular näher ausgewiesen. Alle unsere Preise sind als Nettopreise offeriert, zu welchen die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 16% hinzugerechnet wird. Die Lieferung der Ware erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ab einem Auftragswert von 100,00 € zzgl. MwSt. frachtfrei. Unterhalb eines Nettowarenwertes von 100,- € beträgt der Lieferanteil 10,00 € zzgl. MwSt.. Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels können wir ab Fälligkeit Zahlung von Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen, mindestens aber in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, verlangen. Ist als Zahlungsziel ein bestimmter Kalendertag vereinbart, kommt der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug, sonst ab dem Tage nach Zugang der Mahnung. In allen Fällen können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn eine von uns nach Fälligkeit gesetzte Zahlungsfrist von einer Woche nicht eingehalten wird. Durch unseren Rücktritt werden Schadensersatzansprüche (etwa wegen vergeblicher Aufwendungen, entgangenen Gewinns u.a.) nicht beeinträchtigt. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelchen vom Verkäufer nicht anerkannter Rechte des Käufers ist ebenso wie die Aufrechnung mit irgendwelchen Forderungen ausgeschlossen, es sei denn, der Käufer macht berechtigte Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend oder die Gegenforderung ist rechtskräftig oder unbestritten.

4. Lieferzeiten

Bei Ware die am Lager ist (für Beförderungsprobleme haften wir nicht) kommt es innerhalb von 2 Tagen zum Versand. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung. Die jeweiligen geplanten Lieferzeiten, entnehmen Sie bitte aus unseren Onlineinformationen. Vereinbarte Liefer- und Leistungstermine gelten - soweit nicht gegenteiliges ausdrücklich vereinbart ist - nur als annähernde und sind für uns nicht verbindlich. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 3 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Es sei denn, dass ein gesetzlicher Vertreter der WTMO vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

5. Rückgaberecht

Wir garantieren für nicht benutzte und geöffnete Ware ein Rückgaberecht innerhalb von drei Tagen. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum). Die Rücksendung wird nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde.
Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware und anlässlich von Sonderverkaufsaktionen. Von diesem Recht ausgeschlossen sind Softwareprodukte, DVD, CD-ROM, und Videos, die von Ihnen entsiegelt wurden.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch WTMO, oder einer durch diese beauftragte Stelle, auf den Käufer über.

7. Mängelgewährleistung

Die WTMO gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Die Gewährleistung beträgt 6 Monate ab Auslieferung. Verlängerte Gewährleistungsansprüche stehen in Abhängigkeit des jeweiligen Herstellers und Produktes. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung sowie einer aussagekräftigen Fehlerbeschreibung, ausreichend frankiert, eingeschickt werden.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert. Der Käufer ist nicht berechtigt, bei Beanstandungen auf unsere Kosten irgendwelche Veränderungen oder Nacharbeiten ohne unser Einverständnis vorzunehmen. Beanstandete Teile werden unser Eigentum. Für ausgelieferte Ersatzteile besteht eine Haftung nur bis zum Ablauf der Garantiefrist für die ursprüngliche Lieferung. Für Nachlieferungen gilt ebenfalls die Regelung über den Eigentumsvorbehalt (siehe Punkt 8.)
Die WTMO hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig.
Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Es gilt § 476a BGB.

8. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung sämtlicher unserer Forderungen - gleich aus welchem Grund, insbesondere auch aus vorangegangen beiderseitigen Geschäften - unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Das Bestimmungsrecht, darüber, auf welche Teile der Gesamtverbindlichkeit Kontozahlungen des Käufers anzurechnen sind, steht uns zu. Wird die gelieferte Ware mit einer anderen beweglichen Sache derart verbunden, dass sie als wesentlicher Bestandteil einer neuen Sache anzusehen ist, so überträgt der Käufer uns schon jetzt quotenmäßiges Miteigentum an der neuen Sache. Der Käufer übt den Besitz an der neuen Sache für uns aus. Der Käufer kann unseren Liefergegenstand - sofern er sich nicht mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug befindet - in ordnungsmäßigem Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt gegen Bar- oder Wechselzahlung weiterveräußern. Solange sich die Vorbehaltsware beim Käufer befindet, hat dieser sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für uns zu verwahren.

9. Ergänzende Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden den Vertrag alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Für den Vertrag und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der Einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag und seiner Durchführung ist Augsburg. Sollten unterschiedliche Geschäftsbedingungen verschiedene Gerichtsstände ausweisen, so wird hiermit Augsburg als Gerichtsstand vereinbart. Es wird ausdrücklich das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.

11. Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

12. Allgemeine Bestimmungen

Bei Verträgen mit Kaufleuten, Handelsgesellschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlichen-rechtlichem Sondervermögen sowie im Fall, dass der Kunde, der nicht Verbraucher ist, seine allgemeinen Geschäftsbedingungen im Inland hat, wird der Gerichtsstand Augsburg vereinbart. Das deutsche Recht findet Anwendung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.