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AGB |
AEB |
Allgemeine Einkaufsbedingungen der WTMO Deutschland GmbH
1. Geltung
Diese allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle - auch zukünftige - Geschäftsbeziehungen mit unseren Lieferanten bei Bestellungen. Ergänzend gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Bedingungen des Auftragnehmers sind für uns nur dann verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich für den jeweiligen Vertragsabschluß anerkennen. Werden für eine bestimmte Bestellung besondere, von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen vereinbart, so gelten diese allgemeinen Einkaufsbedingungen nachrangig und ergänzend.
2. Bestellung
Nur auf unserem Bestellvordruck schriftlich erteilte und ordnungsgemäß durch eine Unterschriften unterzeichnete Bestellungen haben Gültigkeit. Dies gilt auch bei Ergänzungen und Änderungen von Bestellungen. Mündliche, fernmündliche oder fernschriftliche Bestellungen bedürfen in jedem Fall unserer nachträglichen schriftlichen Bestätigung.
3. Bestellungsannahme
Die Bestellungsannahme erwarten wir auf unserem Vordruck innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Bestelldatum.
4. Liefertermine
Die Liefertermine sind Fixtermine. Überschreitungen der Termine berechtigen uns zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Bei Überschreitung des Liefertermins behalten wir uns Ersatzbeschaffung bei Drittlieferanten vor; entstehende Mehrkosten werden in Rechnung gestellt.
5. Preise und Konditionen
Die in der Bestellung aufgeführte Preise sind, soweit nichts anderes daraus hervorgeht, Festpreise.
Die Zahlung erfolgt zu den in der Bestellung genannten Konditionen nach Erhalt der Rechnung und der Ware. Der Lieferant ist verpflichtet, alle Verpackungen der gelieferten Produkte (Transport-, Um- und Verkaufsverpackung) nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unentgeltlich zurückzunehmen oder an einem von uns eingerichteten Sammelpunkt abzuholen.
6. Versand und Rechnung
Der Versand der Ware erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, zu Lasten und auf Gefahr des Lieferanten. Jeder Warenlieferung ist ein Lieferschein in doppelter Ausfertigung für uns beizufügen, aus dem die Bestellnummer und Bestellpositionsnummer, die Bezeichnung der Ware mit zugehöriger Materialnummer von WTMO und die vorgeschriebene Abladestelle hervorgehen.
Die Rechnung ist in doppelter Ausfertigung an unsere Anschrift zu versenden. Bei Lieferungen aus einem Nicht-EG-Staat ist auf der Rechnung eine Ursprungserklärung anzugeben.
7. Eigentumsvorbehalt
Bezüglich der Eigentumsvorbehaltsrechte des Lieferanten gelten dessen Bedingungen mit der Maßgabe, dass das Eigentum an dem Kaufgegenstand mit Bezahlung dieses Gegenstandes auf uns übergeht und dementsprechend die Erweiterungsform des sog. Kontokorrent- und Konzernvorbehaltes nicht gilt.
8. Abtretung
Alle Zahlungen erfolgen nur an den Vertragspartner. Zahlungsabtretungen an Dritte sind ausgeschlossen, ebenso Verpfändungen.
9. Rücktritt vom Vertrag
Ereignisse höherer Gewalt, die einen Bedarfsrückgang zur Folge haben, berechtigen uns unter Ausschluss von Ersatzansprüchen ganz oder teilweise zum Rücktritt von der Bestellung.
10. Gewährleistung
Der Lieferant garantiert mit der Bestellungsannahme die speziell geforderte oder allgemein gültige Qualität der Ware zu (Beschaffenheitsgarantie). Etwaige erforderliche Bedienungs- und Wartungsanleitungen sind den Lieferungen beizufügen.
Offensichtlich fehlerhafte bzw. beschädigte Waren berechtigen uns zur Annahmeverweigerung. Angenommene Waren werden nach den vereinbarten bzw. allgemein gültigen Qualitätsvorschriften im Stichprobenverfahren geprüft. Unser Recht, wegen erkennbarer oder verborgener Fehler Mängelrüge zu erheben, ist von der Einhaltung bestimmter Fristen nicht abhängig. In dringenden Fällen sind wir berechtigt, auf Kosten des Lieferanten Mängel selbst zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen. Rücksendungen beanstandeter Waren an den Lieferanten sind für uns frachtfrei. Bei nicht vereinbarungsgemäßer Anlieferung gilt Ziffer 4 entsprechend. Im übrigen sind wir berechtigt, Ersatz des nachgewiesenen Schadens zu verlangen.
Unabhängig davon berechnen wir dem Lieferanten für die Bearbeitung von Mängelrügen als Ersatz für unsere Aufwendungen eine pauschale Bearbeitungsgebühr, die wie folgt gestaffelt ist:
Warenwert ohne Mehrwertsteuer Bearbeitungsgebühr
bis 599,99 EUR 30,00 EUR
600,00 EUR bis 2.000,99 EUR 5 % des Warenwertes
über 2.000,00 EUR 100,00 EUR
11. Haftung
Der Lieferant haftet für den in der Produktbeschreibung, den Zeichnungen und der Qualitätsspezifikation beschriebenen und im übrigen für den allgemein üblichen Qualitäts- und Leistungsumfang der gelieferten Produkte. Der Lieferant haftet dafür, dass durch die Belieferung und Benutzung der Produkte gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Er ersetzt uns alle Folgeschäden, die nachweislich auf einen von ihm zu vertretenden Mangel des von ihm bezogenen Produktes zurückzuführen sind. Der Lieferant stellt uns von Ansprüchen Dritter aus der gesetzlichen Produkthaftung frei, soweit die Schadensursache in seinem Bereich gesetzt wurde.
12. Geheimhaltung und Vertrauensschutz
Der Lieferant ist verpflichtet die Bestellung und die sich daraus ergebenden Arbeiten, einschließlich aller dazugehörigen Unterlagen, Vorrichtungen, Betriebsmittel usw., vertraulich zu behandeln. Im Falle der Nichteinhaltung haftet der Lieferant für daraus entstehende Schäden.
13. Rückgabeverpflichtung
Patentschriften, Fertigungsvorschriften, Qualitätsvorschriften o.ä. sowie Fertigungsmittel, Betriebsmittel, Muster, Zeichnungen usw., die wir dem Lieferanten zur Ausführung von Bestellungen zur Verfügung stellen oder die dieser nach unseren Angaben angefertigt hat, sind unser Eigentum. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns unverzüglich, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Erledigung der Bestellung samt allen Vervielfältigungen zurückzusenden.
14. Markenschutz
Der Lieferant verpflichtet sich, Waren, die mit unseren Marken versehen sind, in einer Verpackung mit unserem Namen oder unserer Marke verpackt sind oder in einer sonstigen spezifisch für uns festgelegten Aufmachung hergestellt werden, ausschließlich an uns zu liefern.
15. Erfüllungsort, anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, unser Betrieb.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Lieferanten gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit nach § 38 ZPO zulässig, ausschließlich Augsburg in Deutschland.
Stand: November 2007